Manipulation, Propaganda & Bewusstseinbeeinflussung
Schwarze Rhetorik
Autoritätsargument Argumentum ad verecundiam
Weiterlesen...Ein argumentum ad verecundiam (lat. für „Beweis durch Ehrfurcht“) oder Autoritätsargument ist ein Argument, das eine These durch die Berufung auf eine Autorität, wie zum Beispiel Experten oder Vorgesetzte, beweisen will. Da Autorität als solche keine Garantie für Wahrheit ist, handelt es sich nicht um eine logisch zwingende Schlussfolgerung.
Verwendung
Begriffsgeschichtlich dürfte der Ausdruck „argumentum ad verecundiam“ ursprünglich von John Locke in seinen Essays concerning human understanding (publiziert 1690, dort Buch 4, Kap. 17) formuliert worden sein. In späteren Logik-Handbüchern wird er ausdrücklich als Fehlschluss geführt.60 / 60 / 63Autoritätsargument Argumentum ad verecundiam (2)
Weiterlesen...Bewertung
Ein Autoritätsargument muss, um zulässig zu sein, folgende Eigenschaften aufweisen:
Die Autorität ist vertrauenswürdig, weil sie sich bewährt hat.
Die Autorität wird korrekt zitiert.
Die Autorität hat Sachkompetenz im relevanten Sachgebiet.
Die allgemeinen Regeln der Argumentation wurden eingehalten.
Autoritäten, die die Gegenansicht vertreten, werden, statt sie einfach zu ignorieren, ebenfalls zitiert und widerlegt.
Wo diese Punkte nicht erfüllt sind, wird die Autorität unberechtigt angeführt und es handelt sich um ein Scheinargument. Der Verdacht, dass es sich zudem um einen beabsichtigten Trugschluss oder ein Sophismus handelt, liegt nahe.61 / 61 / 63Traditionsargument
Weiterlesen...Ein Traditionsargument, Traditionsverweis oder Traditionsappell (lateinisch argumentum ad antiquitatem, englisch appeal to tradition, appeal to antiquity, appeal to traditional wisdom, proof from tradition, appeal to past practice, traditional wisdom oder appeal to common practice) ist ein Fehlschluss. Es kommt insbesondere in der Rhetorik zur Anwendung.
Das Traditionsargument ist ein Spezialfall des argumentum ad naturam und ein Autoritätsargument. Das Gegenstück zum Traditionsargument ist das argumentum ad novitatem.62 / 62 / 63